1. Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Aufträge zwischen Gregor Philip Digital GmbH und dem Auftraggeber. Mit dem Abschluss eines Agenturvertrages mit Gregor Philip Digital GmbH erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Gregor Philip Digital GmbH verbindlich an.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Gregor Philip Digital GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Gregor Philip Digital GmbH bzw. der Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und das Honorar festgehalten sind. Die Angebote von Gregor Philip Digital GmbH sind verbindlich für die Dauer gemäß Angebot.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Gregor Philip Digital GmbH zustande. Die Annahme hat in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden auf Basis des Angebotes bzw. des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.
3. Grundlagen der Zusammenarbeit
3.1. Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Auftraggeber vorgegebener Rahmen (Briefing) bzw. ein daraus resultierendes Angebot, dessen Anforderungen von Gregor Philip Digital GmbH zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
3.2. Um möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen und die effiziente Abwicklung von Aufträgen zu gewährleisten, wird der Umfang des Auftrages bei der Offertlegung in Form einer Leistungsbeschreibung definiert.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Gregor Philip Digital GmbH alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Gregor Philip Digital GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Auftraggeber sorgt weiter seinerseits für ein organisatorisches Umfeld, das die rasche und effiziente Umsetzung des Auftrags erlaubt.
3.4. Gregor Philip Digital GmbH erbringt die vereinbarte Leistung eigenverantwortlich, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung auch Sub-Auftragnehmer heranzuziehen, ohne den Auftraggeber vorab zu informieren.
3.5. Gregor Philip Digital GmbH kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Gregor Philip Digital GmbH wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte.
3.6. Gregor Philip Digital GmbH hat die erbrachten Leistungen sorgfältig zu dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht.
3.7. Erkennt Gregor Philip Digital GmbH , dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, teilt dies Gregor Philip Digital GmbH dem Kunden schriftlich mit. Gregor Philip Digital GmbH wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit, Realisierungsalternativen einschließlich der Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben schriftlich mitteilen.
3.8. Bei Widerruf des Projektauftrags durch den Auftraggeber nach Angebotsannahme, bei Kürzung des gemäss Projektauftrag vereinbarten Auftragsvolumens durch den Auftraggeber oder bei Verschiebung des geplanten Projekts behält sich Gregor Philip Digital GmbH eine angemessene Entschädigung für den Honorarausfall vor, insb. für die von ihr bereitgestellten Kapazitäten zur Ausführung des ursprünglich vereinbarten Projektauftrages/planes.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist soweit als nicht anders vereinbart verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung benötigten Unterlagen und Inhalte (Texte, Übersetzungen, Grafiken, Fotos, Daten usw.; nachfolgend „Inhalte & Daten“ genannt) Gregor Philip Digital GmbH , digital und in benötigter Qualität, zur Verfügung zu stellen.
4.2. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt, Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Gregor Philip Digital GmbH erteilen.
4.4. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
5. Termine und Lieferfristen
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Vertraglich vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch Gregor Philip Digital GmbH , sobald alle erforderlichen Arbeitsunterlagen und Informationen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
5.2. Gregor Philip Digital GmbH hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wenn der Auftrag gemäss Leistungsinhalt der angenommenen Angebote ausgeführt und das daraus resultierende Vertragsprodukt zur Online-Stellung geliefert worden ist. Das Risiko der Übermittlung oder Online-Verfügbarkeit (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung, Wartungsunterbrüche), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.3. Die Nichteinhaltung der Termine und Lieferzeiten berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Gregor Philip Digital GmbH eine angemessene, mindestens aber 14-tägige Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Gregor Philip Digital GmbH .
5.4. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber Preisminderung begehren, oder, falls gar keine Leistung erbracht wurde, vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.5. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Sub-Auftragnehmern von Gregor Philip Digital GmbH – entbinden Gregor Philip Digital GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
5.6. Kann auf Grund einer Verzögerung auf Seiten des Auftraggebers eine fristgerechte Termineinhaltung durch Gregor Philip Digital GmbH nicht mehr gewährleistet werden, hat Gregor Philip Digital GmbH das Recht, unter Würdigung der eigenen Verfügbarkeit, die neuen Lieferungstermine festzusetzen. Verzögern sich terminlich fixierte Anlieferungen, die für die geplante Weiterarbeit zwingend notwendig sind (z.B. Feedbacks, Lieferung von Inhalten & Daten), kann Gregor Philip Digital GmbH nach einmaliger Abmahnung Zusatzkosten für bereits eingeplante aber nicht ausgelastete Ressourcen geltend machen. In diesem Fall sind von Gregor Philip Digital GmbH vorgängig gemachte Terminzusagen unverbindlich und sind neu zu vereinbaren. Der Auftraggeber haftet im Übrigen auch für sämtliche weiteren Schäden, die aus ihm zu verantwortenden Verzögerungen resultieren.
5.7. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Gregor Philip Digital GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
6. Leistungen
6.1. Der Leistungsumfang ist durch die im Angebot bzw. in der beiliegenden Leistungsbeschreibung von Gregor Philip Digital GmbH angeführten Leistungen definiert. Die Übergabe von Entwicklungsdaten ist nur dann ein Teil der Leistung, wenn sie schriftlich und gegen entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart wurde.
6.2. Gregor Philip Digital GmbH ist ermächtigt, den Auftrag selbst zu erbringen oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers diesen an einen Dritten zu übergeben.
6.3. Zur Aufbewahrung von Entwicklungsdaten und sonstigen Projektunterlagen über den Zeitraum der Erfüllung eines Auftrages hinaus ist Gregor Philip Digital GmbH nicht verpflichtet. Wünscht der Auftraggeber eine sichere Verwahrung der Entwicklungsdaten und Projektunterlagen nach Projektabnahme, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.
7. Anpassungen
7.1. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.
8. Preise
8.1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise.
8.2. Alle Leistungen von Gregor Philip Digital GmbH erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Angebotslegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
9. Zahlung
9.1. Die Rechnungen von Gregor Philip Digital GmbH werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort ab Erhalt der Rechnung auf das Konto von Gregor Philip Digital GmbH zu überweisen.
9.2. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und eine einmalige Mahngebühr wird erhoben. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gregor Philip Digital GmbH.
9.3. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor.
9.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
9.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann Gregor Philip Digital GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Gregor Philip Digital GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Gregor Philip Digital GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
10. Urheberrecht und Nutzungsrecht
10.1. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der Arbeitsergebnisse ist unzulässig.
10.2. Die dem Auftraggeber (bzw. bei Agenturen deren Kunden) eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Gregor Philip Digital GmbH an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.
10.3. Stellt Gregor Philip Digital GmbH eine Web Seite oder Landing Page für den Auftraggeber online, so ist bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars die Nutzungsbewilligung nur vorläufig erteilt. Gregor Philip Digital GmbH behält sich vor, bis zur vollständigen Bezahlung die Web Seite oder Landing Page auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers offline zu schalten oder offline schalten zu lassen.
10.4. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der von ihm zur Verfügung gestellten und von Gregor Philip Digital GmbH im Projekt verwendeten Inhalte. Der Auftraggeber leistet Gewähr dafür, dass die Inhalte und Informationen weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche, presserechtliche, und weitere Bestimmungen (wie Glücksspiel-, Tabak-, Straf-, Arzneimittel-, Lebensmittelgesetz usw.) verstossen. Der Auftraggeber hält Gregor Philip Digital GmbH von entsprechenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin schadlos.
10.5. Sollte aufgrund entgegenstehender Rechte Dritter lediglich eine eingeschränkte Nutzung des Werbemittels möglich sein, wird Gregor Philip Digital GmbH das dem Kunden bei Übergabe des fertigen Werbemittels per E-Mail mitteilen. Soweit Rechte Dritter lizenziert werden sollen, so wird dies separat nach Aufwand abgerechnet.
11. Gewährleistung
11.1. Nach Fertigstellung und Erhalt des Projektergebnisses hat der Auftraggeber dieses sofort zu prüfen und allfällige Mängel Gregor Philip Digital GmbH umgehend mit detaillierter Beschreibung schriftlich anzuzeigen. Spätestens mit Online-Stellung oder anderweitiger Verwendung gilt das Projektergebnis als genehmigt und abgenommen. Für Mängel, die bei der ordentlichen Mängelprüfung nicht erkennbar waren, besteht während einer Frist von 6 Monaten ab Ablieferung des Projektergebnisses ein Anspruch auf Gewährleistung, sofern die Mängelrüge umgehend nach Mängelentdeckung angezeigt wird.
11.2. Mängel sind Gregor Philip Digital GmbH unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist nach Übergabe der Leistungen, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen, anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Gregor Philip Digital GmbH zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Leistung.
11.3. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Gregor Philip Digital GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht.
11.4. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers, ist Gregor Philip Digital GmbH nicht zur unentgeltlichen Mängelbehebung verpflichtet. In diesen Fällen gelten die von Gregor Philip Digital GmbH erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäss erbracht. Gregor Philip Digital GmbH wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
11.5. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen übernimmt Gregor Philip Digital GmbH keine Haftung. Ebenso haftet Gregor Philip Digital GmbH nicht für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde.
11.6. Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der gebuchten Bausteine verbunden ist. Sofern nicht anders vereinbart, wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.
11.7. Soweit Gregor Philip Digital GmbH notwendige oder zweckmässige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Hilfspersonen von Gregor Philip Digital GmbH.
11.8. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Gregor Philip Digital GmbH unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird Gregor Philip Digital GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber Gregor Philip Digital GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
11.9. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.
11.11. Gregor Philip Digital GmbH gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Gregor Philip Digital GmbH liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
11.12. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden.
12. Verschwiegenheitspflicht und Datenverwendung
12.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
12.2. Die mit Gregor Philip Digital GmbH verbundenen Freelancer und Sub-Auftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
12.3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass anonymisierte Endbenutzer-Daten (u.a. Tracking), die das Nutzungsverhalten betreffen, von Gregor Philip Digital GmbH gespeichert werden können, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes oder zur Beratung des Auftraggebers erforderlich ist. Die erhobenen Daten kann Gregor Philip Digital GmbH auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke nutzen.
12.4. Gregor Philip Digital GmbH sichert zu, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die gesammelten Personendaten (z.B. bei der Durchführung von Wettbewerben, auf Landing Pages, bei Einkäufen in Onlineshops, etc.). Sofern zur Erreichung vertraglich festgelegter Ziele die Erhebung, Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich wird, beauftragt der Auftraggeber Gregor Philip Digital GmbH im Rahmen einer zusätzlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Nach Abschluss des Auftrages oder bei vorzeitiger Auflösung werden vertrauliche Informationen auf Dokumenten oder Datenträgern unaufgefordert zurückgegeben und – sofern auf eigenen Systemen gespeichert – gelöscht, bzw. vernichtet.
12.5. Nach rechtsgültigem Zustandekommen des Projektauftrags kann Gregor Philip Digital GmbH im Rahmen ihrer Marketingkommunikation über das Projekt mit dem Auftraggeber berichten, z.B. auf ihren Referenzlisten, auf den entsprechenden Webseiten und eigenen Social Media Präsenzen, anlässlich von persönlichen Präsentationen und im Rahmen von Pressemitteilungen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet. Ebenfalls kann Gregor Philip Digital GmbH abgeschlossene Projekte bei Branchen-Wettbewerben (Awards) einreichen.
12.6. Bei Web-/Mobilesites oder MobileApps wird Gregor Philip Digital GmbH im Impressum erwähnt und verlinkt. Art und Weise der Darstellung wird mit dem Auftraggeber gemeinsam definiert.
13. Haftung
13.1. Gregor Philip Digital GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung mit der Höhe des erhaltenen Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) beschränkt.
13.2. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Gregor Philip Digital GmbH übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder andere Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt Gregor Philip Digital GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.
13.3. Suchmaschinenanbieter können gemäss ihren Richtlinien einzelne Webseiten jederzeit aus ihrem Suchangebot löschen oder im Ranking neu positionieren. Im Falle von durch den Technologiepartner (wie z.B. Facebook, Google) vorgenommene Änderungen im System, die sich negativ auf den Auftraggeber auswirken können (Änderungen im Ranking, in der Reichweite, etc.), übernimmt Gregor Philip Digital GmbH keine Haftung.
13.4. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäss erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
13.5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Implementierung des durch Gregor Philip Digital GmbH erarbeiteten Produkts, wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Implementierung des oder das Produkt selbst gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstösst. Gregor Philip Digital GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
14. Kündigung
14.1. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag während der Konzeptions-, Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von Gregor Philip Digital GmbH zu verantworten sind, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Präsentations- und Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.
14.3. Außerordentlich kann der Vertrag jederzeit in Schriftform mit Angabe des Grundes durch beide Parteien gekündigt werden. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung liegen unter anderem vor, wennder Vertragspartner seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet; Ansprüche des Vertragspartners gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Seiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.
14.4. Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
15.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ist Wien, unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.
Stand: September 2023